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Nutzungsbedingungen Sauna

Allgemeine Sauna-Miet- und Nutzungsbedingungen der Green Tiny Management GmbH

Diese Bedingungen werden vereinbart mit Unterkunftsgästen der Green Tiny Management GmbH. Abhängig vom Standort der Unterkunftsleistung vermietet die Green Tiny Management GmbH (nachfolgend bezeichnet als „Vermieter“) an Feriengäste (nachfolgend bezeichnet als „Mieter“) entweder eine mobile Sauna oder räumt die Nutzung einer vor Ort befindlichen Gemeinschafts-Sauna ein (nachfolgend „Sauna Spaces“). Die Buchung von Sauna Spaces erfolgt als Zusatzleistung zum Unterkunftsvertrag entweder vor Ort oder über die Website. Diese Bedingungen werden, soweit rechtswirksam vereinbart, Inhalt des Vertrags über die Anmietung und Nutzung der Sauna Spaces. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters.

1. Vertragsschluss

1.1. Die Sauna Spaces werden dem Mieter ausschließlich zur Nutzung im Rahmen eines Unterkunftsaufenthalts vermietet. Sauna Spaces dürfen mit maximal 4 Personen belegt werden. Nur der Mieter und im Rahmen des Unterkunftsvertrags mitgebuchte Gäste des Mieters dürfen die Sauna Spaces nutzen. Eine Nutzung der Sauna Spaces durch andere Dritte ist nicht gestattet.

1.2. Nutzer der Sauna Spaces müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige dürfen die Sauna Spaces nur in Begleitung eines Erwachsenen nutzen.

1.3. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss des Mietvertrags verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Vermieters (Buchungsbestätigung) beim Mieter zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Mieter und den Vermieter rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Vermieter dem Mieter bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Mieter führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch den Vermieter jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Mieter die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.

1.4. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „Bezahlen und Bestätigen“ bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss des Mietvertrages über den Sauna Space verbindlich an. Dem Mieter wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Mieters auf das Zustandekommen eines Mietvertrages über den Sauna Space entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Vermieter ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Mieters anzunehmen oder nicht.

c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Mieter zu Stande.

d) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Mieters durch Betätigung des Buttons „Bezahlen und Bestätigen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Mietvertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Mieter zu Stande. In diesem Fall wird dem Mieter die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Mietvertrages über den Sauna Space ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Mieter diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Mieter zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Mietvertrages über den Sauna Space.

1.5. Hinweis zum Nichtbestehen eines Widerrufsrechts: Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Mieter darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Mietverträgen für Sauna Spaces, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff.

3. dieser Bedingungen).

2. Zahlung

2.1. Der gesamte Miet- bzw. Nutzungspreis der Sauna Spaces ist vor Inanspruchnahme der Sauna Spaces fällig

2.2. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Vermieter allgemein durch Aushang angeboten wird.

2.3. 4.5. Leistet der Mieter eine vereinbarte Zahlung trotz einer Mahnung des Vermieters mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, obwohl der Vermieter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Mieters besteht und hat der Mieter den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Vertrag mit dem Mieter zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 3 dieser Bedingungen zu fordern.

3. Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag vor Leistungsbeginn / Stornokosten

3.1. Eine Stornierung oder einmalige Umbuchung durch den Mieter ist bis 48 Stunden vor Inanspruchnahme der Leistung kostenfrei möglich.

3.2. Bei einer Stornierung oder Datumsänderung ab 2 oder weniger Tage vor Inanspruchnahme der Leistung bzw. im Falle der Nichtinanspruchnahme ohne zuvor erklärtem Rücktritt (No-Show) muss der Mieter die Ausfallkosten i.H. des Mietpreises abzgl. ersparter Energiekosten von 10% tragen, sofern der Vermieter den stornierten Sauna Space für den ursprünglich gebuchten Zeitraum nicht anderweitig vermieten kann.

3.3. Es bleibt dem Mieter ausdrücklich vorbehalten, dem Vermieter nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Sauna Spaces stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Mieter nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

3.4. Die Rücktrittserklärung ist direkt an den Vermieter zu richten und sollte im Interesse des Mieters in Textform erfolgen.

4. Vermieterseitige Kündigung von Sauna Spaces vor Leistungsbeginn

1. Der Vermieter ist berechtigt, Sauna Spaces zu kündigen, wenn die Durchführung des Vertrages aus objektiven, vom Vermieter nicht zu vertretenden Gründen, insbesondere Waldbrandgefahr, Elementarschäden, behördliche Auflagen oder Sperrungen, Naturereignisse, Krankheiten, Epidemien, Pandemie oder aus sonstigen Gründen höherer Gewalt vereitelt, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

2. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter unverzüglich nach Kenntniserlangung über die Umstände, welche die Kündigung begründen, zu informieren und die Kündigung zu erklären. Etwa vom Mieter geleistete Zahlungen werden in diesem Fall gem. § 326 Abs. 5 BGB unverzüglich an diesen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

5. Übergabe; Rückgabe der Sauna Spaces

5.1. Die Übergabe der Sauna Spaces erfolgt je nach Standort unterschiedlich, teilweise über einen Schlüsselsafe, teilweise an der Rezeption des Vermieters. Der genaue Ablauf der Schlüsselüber- und rückgabe sowie etwaig zugebuchter Leistungen (z.B. Saunatücher) wird in der Buchungsbestätigung dem Mieter mitgeteilt.

5.2. Das Verlassen der Sauna und die Rückgabe des Schlüssels muss unverzüglich nach Ende der Miete wie in der Buchungsbestätigung angegeben erfolgen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

5.3. Bei nicht erfolgter Anreise entstehen die vollen Ausfallkosten i.H. des Mietpreises, siehe Ziffer 3.2.

5.4. Dem Mieter werden für die Benutzung der Sauna folgende Schlüssel übergeben: 1 Schlüssel für die Sauna.

5.5. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sorgsam und gewissenhaft zu behandeln. Der Mieter ist nicht berechtigt, technische Veränderungen vorzunehmen oder die Sauna Spaces technisch zu verändern.

6. Haftung

6.1. Der Mieter haftet bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung der Sauna Spaces, insbesondere im Falle unsachgemäßen Gebrauchs, Bedienungsfehlern und Überbeanspruchung.

6.2. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die Gäste oder sonstige über den Mieter mit der Sauna Spaces in Berührung gekommene Dritten erleiden, sofern diese vom Mieter schuldhaft verursacht worden sind.

6.3. Wird bei Rückgabe ein Schaden an den Sauna Spaces festgestellt, der vom Mieter nicht vor Inanspruchnahme bei Vermieter angezeigt worden ist, so wird vermutet, dass der Mieter den Schaden zu vertreten hat. Es bleibt dem Mieter ausdrücklich

vorbehalten, dem Vermieter nachzuweisen, dass er den Schaden nicht verursacht hat.

6.4. Der Vermieter haftet unbeschränkt, soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters beschränkt auf Schäden, die durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

6.5. Der Vermieter haftet nicht für in der Sauna zurückgelassene Wertsachen.

7. Obliegenheiten des Mieters

7.1. Es obliegt dem Mieter sich vor der Buchung und Inanspruchnahme der Sauna-Spaces zu informieren, ob die entsprechende Nutzung für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition, insbesondere eventuell bereits bestehender Beschwerden oder Krankheiten geeignet ist.

7.2. Der Vermieter schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Mieter abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen von Saunagängen. Der Vermieter weist darauf hin, dass bestimmte körperliche Einschränkungen (wie z.B. Schwangerschaft, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, etc.) die Nutzung der Sauna möglicherweise nicht zulassen können. In Zweifelsfällen sollte vor Benutzung der Hausarzt konsultiert werden.

7.3. Der Mieter verpflichtet sich, die Bedienungsanleitung (Sauna Spaces Manual) zu beachten und die gesetzlichen Unfälle- und Brandschutzbestimmungen einzuhalten.

7.4. Die Sauna ist während der gesamten Betriebszeit zu beaufsichtigen. Vor und nach Gebrauch ist die Tür der Sauna abzuschließen.

7.5. Folgende Nutzungsregeln sind zu beachten: - Während des Betriebs dürfen die Sauna-Öfen nicht berührt werden (Verbrennungsgefahr). - Die Sauna-Tür darf nicht verstellt werden und muss jederzeit komplett geöffnet werden können. - Es dürfen keine Gegenstände neben, in oder auf den Sauna-Ofen gelegt werden - Es dürfen sich keine Kinder sowie geistig oder körperlich beeinträchtigte Menschen unbeaufsichtigt in der Sauna aufhalten, auch wenn diese außer Betrieb ist. - Die Sauna darf nicht unter Drogeneinfluss (auch z.B. alkoholisiert) benutzt werden. - Kein Schweiß aufs Holz, daher IMMER Saunatuch benutzen, auf den Liegeflächen und auch auf den Fußablagen. - Es dürfen keine Tiere in die Sauna mitgenommen werden. - Die Verwendung von Sauna-Öl oder Massage-Öl in der Sauna ist untersagt. - Aufgüsse nur mit (reinem) Wasser, keine eigenen Aroma-Zusätze verwenden, nur die vom Vermieter gelieferten nutzen. Aufguss nur auf die Steine gießen. - In der Sauna nicht mit Wasser oder anderen Flüssigkeiten herumspritzen (wie z.B. beim Wenik-Ritual, dafür ist die Sauna nicht geeignet). - Keine Speisen oder Getränke mit in die Sauna nehmen. - Schmuck und Uhren müssen vor dem Saunagang entfernt werden (Verbrennungsgefahr). - In der Sauna darf kein Feuer gemacht werden. - In der Sauna darf nicht geraucht werden. Sämtliche Geruchsbelästigungen sind zu unterlassen. - Schuhe jeglicher Art, auch Pantoffeln Flips Flops u.ä. müssen vor der Sauna ausgezogen werden. - Es dürfen keine leicht brennbaren Materialien mit in die Sauna genommen werden. - Die Saunasteine sind nicht zum Grillen zu verwenden. - Die Saunasteine dürfen nicht durch andere Steine, z.B. Lavasteine, ersetzt werden. - Der Ofen/ die Sauna darf nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln.

- Es dürfen keine explosiven Stoffe (z.B. auch keine Deo-Dosen etc.) mit in die Sauna genommen werden. - Es darf kein Alkohol (oder andere entzündliche Stoffe) in der Sauna als Aufguss verwendet werden. - Es darf sich kein Alkohol in der Sauna befinden (Explosionsgefahr). - Es darf kein Feuerwerk mit in die Sauna genommen werden. - Wenn Sie unter Klaustrophobie leiden, ist die Sauna für Sie ungeeignet. - Jegliche Art von elektronischen Geräten, z.B. Handys, sollte nicht in die Sauna mitgenommen werden, weil diese durch die Hitze beschädigt werden könnten. - Seide und Polyester sind aufgrund der großen Hitzeentwicklung nicht geeignet für die Benutzung in der Sauna. - Sollten diese Regeln missachtet werden, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig. - Ein Aufheizen der Sauna über 100 Grad Celsius ist nicht zulässig, in dem Fall bitte alle Türen und Fenster öffnen und für Abkühlung sorgen. - Der Mieter ist angehalten, seinen Müll ordnungsgerecht zu entsorgen.

8. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Der Vermieter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der Vermieter derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Vertragsschluss für den Vermieter verpflichtend würde, wird der Mieter hierüber in geeigneter Form informiert. Für Sauna Space Miet- und Nutzungsverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.

2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Mieter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

3. Der Mieter kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen.

4. Für Klagen des Vermieters gegen den Mieter ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Mieter-gebers vereinbart.

5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

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