Vermittlungs- und Vertragsbedingungen
VERMITTLUNGS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN DER GREEN TINY MANAGEMENT GMBH
Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages, den Sie nachfolgend „Kunde“ genannt, mit der Green Tiny Management GmbH, nachfolgend „GTM“ abgekürzt, bezüglich eines Tiny Houses, Sleep Spaces oder Dachzeltes (nachfolgend zusammenfassend als „Unterkunft“ bezeichnet) abschließen. Die nachfolgenden Vermittlungs- und Vertragsbedingungen regeln gleichzeitig das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem jeweiligen Vermieter, der sich aus den jeweiligen Buchungsangeboten und der Buchungsbestätigung ergibt, und mit dem der Vertrag durch die Vermittlung von GTM zustande kommt. Der jeweils von GTM vermittelte Vermieter wird nachfolgend als „Vermieter“ bezeichnet. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Stellung und Leistungen von GTM, Anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1. GTM bietet im Prospekt bzw. auf den Internetseiten die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit dem Vermieter der Unterkunft an. GTM hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Vermieter.
1.2. Soweit GTM eine Zusammenstellung aus touristischer Hauptleistung und Nebenleistungen der Vermieter (z.B. Unterkunft nebst Beförderung) vermittelt und die Nebenleistungen der Vermieter ein wesensmäßiger Bestandteil der Hauptleistung sind, hat GTM lediglich die Stellung eines Vermittlers des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Vermieter. Das gleiche gilt, wenn die Nebenleistungen des vermittelten Vermieters keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungszusammenstellung des Leistungsträgers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Leistungsträgers oder der GTM selbst darstellen noch als solches beworben werden.
1.3. GTM hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleitungen von GTM vorliegen.
1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen von GTM als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit von GTM) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlicher Verpflichtungen ist GTM im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach 1.2 oder 1.3 weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner der im Buchungsfalle zu Stande kommenden Mietvertrags über die Unterkunft. Sie haftet daher nicht für die Angaben des Vermieters zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel. Eine etwaige Haftung von GTM aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Teledienste und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
1.5. Die Rechte und Pflichten von GTM als Vermittler ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).
1.6. GTM ist berechtigt, Erklärungen des Kunden für den Vermieter entgegenzunehmen. Eine Bevollmächtigung zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen im Namen des Vermieters besteht hingegen nicht, soweit nicht ausdrücklich anderweitig kommuniziert.
1.7. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch GTM als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen und Inhalt des mit diesem durch Vermittlung von GTM zustande kommenden Vertrags.
2. Buchungsablauf / Vertragsabschluss; Hinweis zum Widerrufsrecht
2.1. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Kunde, dem Vermieter gegenüber GTM als dessen rechtsgeschäftlicher Vertreter, den Abschluss des Mietvertrages über die Unterkunft verbindlich an.
b) Der Mietvertrag mit dem Vermieter kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) zustande, die GTM als Vermittler und Vertreter des Vermieters in dessen Namen vornimmt. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt GTM eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Kunden. Mündliche oder telefonische Buchungen des Kunden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Kunden nicht zugeht.
c) GTM weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Beherbergungsverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Beherbergungsvertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Die vorstehenden Regelungen gelten bezüglich eines Widerrufs des Vermittlungsvertrages mit GTM entsprechend.
2.2. Bei Buchungen, die über das Internet oder externe Buchungsportale erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetportal erläutert. Dem Gast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
b) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben. Soweit der Vertragstext im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Vermieter gegenüber GTM als dessen Vertreter den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
d) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen des Mietvertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Vermieter bzw. GTM als deren Vertreter sind vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
e) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von GTM beim Kunden zu Stande. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner bestimmten Form.
f) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Mietvertrag mit dem Vermieter mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Mietvertrages mit dem Vermieter ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. GTM wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln
3. Zahlungsabwicklung
3.1. GTM ist hinsichtlich aller Zahlungen, auch bezüglich Rücktrittskosten und sonstigen Zahlungen an den Vermieter, Inkassobevollmächtigte des Vermieters.
3.2. Soweit GTM als Vermittler die Stellung eines Vermittlers verbundener Reiseleistungen gemäß § 651w BGB (siehe Ziffer 1.3) hat, gilt: GTM darf Zahlungen des Kunden auf Vergütungen für Reiseleistungen nur fordern und entgegennehmen, wenn GTM sicherstellt, dass die Vergütungen dem Kunden für den Fall erstattet werden, dass
■ GTM die Reiseleistungen selbst erbringt oder
■ Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind
und im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Vermittlers
■ Reiseleistungen ausfallen oder
■ der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter anderer Leistungserbringer nachkommt.
Diese Sicherstellung leistet GTM bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs.3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Zahlungen des Kunden an den Vermittler verbundener Reiseleistungen, mit der Folge, dass diese Zahlungen erst nach Übergabe des Sicherungsschei-
nes für verbundene Reiseleistungen fällig werden.
3.3. Zahlungsmittel. Der Unterkunftspreis und gebuchte Zusatzleistungen können, je nach der bei der Buchung gewählten Rate, mit folgenden Zahlungsmitteln bezahlt werden:
a) Kredit- oder Debitkarte der im Buchungsprozess angezeigten Kartenarten, auch über Apple Pay oder Google Pay, soweit im Buchungsprozess angeboten;
b) PayPal, wenn der Kunde bei der Buchung die Zahlungsart PayPal gewählt hat;
c) Überweisung, nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit GTM (z. B. bei Gruppen- oder Firmenbuchungen);
d) Gutscheine der GTM nach Maßgabe der jeweiligen Gutscheinbedingungen.
Vor Ort gebuchte Zusatzleistungen können zusätzlich mit den dort angebotenen Zahlungsmitteln bezahlt werden. Zahlungen per Scheck und in Fremdwährungen sind ausgeschlossen. Für die Nutzung eines Zahlungsmittels erhebt GTM kein zusätzliches Entgelt.
3.4. Hinterlegung einer Zahlungskarte. Bei Buchungen über das Internet ist unabhängig von der gewählten Rate die Angabe einer gültigen Kredit- oder Debitkarte erforderlich. Mit der Buchung ermächtigt der Kunde GTM als Inkassobevollmächtigte des Vermieters, die nach diesen Bedingungen fälligen Beträge (Unterkunftspreis, gebuchte Zusatzleistungen und Rücktrittskosten nach Ziffer 4) von dieser Karte einzuziehen, soweit sie nicht auf andere Weise bezahlt sind. Bei der Buchung kann die Karte durch eine Autorisierung ohne Belastung geprüft werden; dabei kann eine starke Kundenauthentifizierung (z. B. 3-D Secure) erforderlich sein. Die Kartendaten werden ausschließlich bei einem zertifizierten Zahlungsdienstleister gespeichert, nicht bei GTM.
3.5. Fälligkeit. Die Zahlungsfälligkeit richtet sich nach der mit dem Kunden getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gilt:
a) Zahlungsart Karte: Der Gesamtpreis einschließlich gebuchter Zusatzleistungen ist am Anreisetag fällig und wird zur Check-in-Zeit automatisch von der hinterlegten Karte eingezogen.
b) Zahlungsart PayPal: Der Gesamtpreis ist spätestens am Anreisetag fällig. Der Kunde erhält mit der Buchungsbestätigung einen Link, über den er den offenen Betrag per PayPal bezahlt. Eine automatische Belastung der Karte erfolgt in diesem Fall nicht. Ist der Betrag zur Check-in-Zeit nicht vollständig bei GTM eingegangen, ist GTM berechtigt, den offenen Betrag von der hinterlegten Karte einzuziehen.
c) Überweisung (nach Vereinbarung): Der Betrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung, spätestens jedoch vor dem Anreisetag, an GTM zu zahlen; maßgeblich ist der Zahlungseingang bei GTM.
d) Vor Ort gebuchte Leistungen sind mit der Inanspruchnahme fällig.
3.6. Rücktrittskosten und Erstattungen. Rücktrittskosten nach Ziffer 4 werden mit Zugang der Rücktrittserklärung fällig. Sie werden mit bereits geleisteten Zahlungen verrechnet; ein darüber hinausgehender Betrag wird von der hinterlegten Karte eingezogen. Erstattungen erfolgen auf das Zahlungsmittel, mit dem gezahlt wurde, bei Zahlung per PayPal auf das PayPal-Konto des Kunden.
3.7. Zahlungsverzug. Kann ein fälliger Betrag nicht eingezogen werden (z. B. weil die hinterlegte Karte abgelehnt wird) oder geht er nicht fristgerecht ein, obwohl die Unterkunft vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist GTM berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung und Fristablauf namens und in Vollmacht des Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kunden namens des Vermieters pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 4 dieser Vertragsbedingungen zu berechnen.
3.8. Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage ist, und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und auf die vertraglichen Leistungen.
4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
4.1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verträgen über eine Unterkunft gegenüber Vermietern im In- und Ausland kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch bei den von GTM vermittelten Verträgen durch den Vermieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die Rücktrittserklärung kann ausschließlich an GTM als Vertreter des Vermieters gerichtet werden. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
4.2. Die Vermieter können – soweit nicht abweichend vertraglich vereinbart - durch GTM als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung der Unterkunft berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:
a) Bei einem Rücktritt bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn kostenlos.
b) Bei einem Rücktritt vom 29. bis zum 7. Tag vor Belegungsbeginn 30% des Übernachtungspreises.
c) Bei einem Rücktritt ab dem 6. Tag vor Belegungsbeginn 70% des Übernachtungspreises.
d) Ab dem Anreisetag 90% des Übernachtungspreises (Gesamtpreis abzüglich der Kosten für Wäschepakete und Endreinigung bei Rücktritt vor Check-in).
Bereits geleistete Zahlungen für Wäschepakete und/oder Endreinigung werden bei Rücktritt vor Check-in zu 100% an den Kunden erstattet.
4.3. Dem Vermieter bzw. GTM als dessen Vertreter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall unter Berücksichtigung von Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung sowie ersparter Aufwendungen geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem Kunden gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.
4.4. Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter oder GTM gegenüber nachzuweisen, dass tatsächlich ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zu Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.
4.5. In jedem Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann selbst oder durch GTM als Vertreter dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn dieser oder seine mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertraglich vereinbarten wesentlichen Umstände, die für die Durchführung des Vertrages und die vertragsgemäße Nutzung der Unterkunft erforderlich sind, bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.
4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen. Diese kann über GTM abgeschlossen werden.
4.7. Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung von Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer, gebuchter Zusatzleistungen oder sonstiger wesentlicher Vertragsumstände (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird sie auf Wunsch des Kunden tatsächlich vorgenommen, ist diese bis 30 Tage vor Reisebeginn kostenlos möglich. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5. Kündigung wegen höherer Gewalt durch den Vermieter oder den Kunden, Rücktritt durch den Vermieter
5.1. Für die Kündigung wegen höherer Gewalt durch den Kunden oder den Vermieter gilt:
a) Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so können der Kunde wie auch der Vermieter, dieser vertreten durch GTM, den Vertrag kündigen.
b) Dieses anwendbare Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt ist jedoch ausschließlich auf Sachverhalte bezogen, welche sich unmittelbar auf die vertragsgemäße Überlassung der Unterkunft oder die unmittelbare Umgebung der Unterkunft (Waldbrände in unmittelbarer Umgebung, Straßensperrungen, Sperrungen aufgrund von Seuchen oder Umweltereignisse) im Sinne einer erheblichen Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung des Aufenthalts auswirken.
c) Dementsprechend rechtfertigen Anreisehindernisse, insbesondere bei Flügen, sowie sonstige Umstände, die nicht in unmittelbarem örtlichem oder sachlichem Bezug zur Unterkunft stehen oder Umstände, die in der Risikosphäre des Kunden liegen, keine Kündigung des Vertrags mit dem Vermieter.
5.2. Der Vermieter bzw. GTM als deren Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung der Unterkunft und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 11. dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung der Unterkunft erlangt.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
6.1. Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen des Vermieters, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter oder von GTM zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
6.2. Der Vermieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt sowie ersparte Aufwendungen.
6.3. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem Vermieter nachzuweisen, dass er Einnahmen durch eine anderweitige Vermietung des Objekts erlangt hat bzw. entsprechende Einnahmen und/oder ersparte Aufwendungen höher waren als vom Vermieter berücksichtigt.
6.4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist im Preis für die Unterkunft nicht enthalten. Der Abschluss wird empfohlen.
7. Kaution
7.1. Der Vermieter bzw. GTM sind berechtigt, nach Vertragsabschluss, bei Einzug oder bei Schlüsselübergabe (soweit dies z.B. bei Spätanreise oder Schlüsselhinterlegung nicht möglich ist auch noch später) eine Kaution zu verlangen, soweit sich dies aus der Beschreibung der Unterkunft und/oder der Buchungsbestätigung ergibt.
7.2. Weisen die Unterkunft und/oder ihre Einrichtungen bei der Rückgabe Schäden auf, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Kunden oder seinen Mitreisenden zu vertreten sind, so sind der Vermieter oder GTM berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten.
7.3. Der Vermieter bzw. GTM erteilen eine Abrechnung der Kaution bei Abreise des Kunden, erstatten den zurückzuzahlenden Kautionsbetrag auf das Zahlungsmittel, mit dem die Kaution geleistet wurde, und/oder machen beanspruchte Einbehalte geltend. Dem Kunden bleiben im Falle eines solchen Einbehalt alle Einwendungen zum Grund und zur Höhe des Anspruchs, auf den der Einbehalt gestützt wird, vorbehalten.
8. Einreisebestimmungen
8.1. Für Staatsbürger aus Ländern der Europäischen Union und des Abkommens von Schengen genügt für Deutschland ein gültiger Personalausweis bzw. Kinderausweis (keine Ersatzausweise!).
8.2. Über die von anderen ausländischen Kunden zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländische Vertretung oder ein Konsulat Auskunft.
8.3. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung trifft GTM keine Pflicht zur Erkundigung und/oder zum Hinweis auf Einreisebestimmungen für Nicht-EU-Ausländer, Staatenlose oder Personen mit vergleichbarem Status.
9. Obliegenheiten des Kunden gegenüber GTM und dem Vermieter, Kündigung durch den Kunden
9.1. Der Kunde ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
9.2. Mängel der Vermittlungsleistung von GTM sind vom Kunden dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit GTM in der Lage gewesen wäre, angemessene Abhilfe zu schaffen.
9.3. Damit dem Kunden bei Schäden an der Unterkunft oder ihrer Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dringend empfohlen, wenn solche Schäden beim Bezug oder später festgestellt werden, diese dem Vermieter oder seinen hierfür benannten Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzeigen, wenn der Kunde solche Schäden nicht selbst verursacht hat und auch dann, wenn sie für ihn nicht störend sind.
9.4. Wird der Aufenthalt in der Unterkunft durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag mit dem Vermieter kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem, dem Vermieter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, dessen Beauftragter, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
10. Haftung von GTM
10.1. Soweit GTM eine entsprechende vertragliche Verpflichtung nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet GTM nur für ordnungsgemäße Erfüllung der Vermittlerpflichten. Diese Vermittlerpflichten schließen die rechtswirksame Übermittlung des Angebots auf Abschluss des Vertrages mit den zu vermittelnden Leistungserbringern sowie im Falle der Annahme des Vertragsangebots durch die zu vermittelnden Leistungserbring die Übermittlung der Vertragsannahme mit Namen und auf Rechnung des vermittelten Leistungserbringers ein.
10.2. GTM haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung von GTM insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.
10.3. Eine etwaige eigene Haftung von GTM aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten sowie die Haftung nach § 651w Abs.4 und § 651x BGB bleibt hiervon unberührt.
11. Haftung des Vermieters
11.1. Der Vermieter haftet unbeschränkt,
- soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
- soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.
Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters beschränkt auf Schäden, die durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
11.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Vermieters für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Vermieter bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
12. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
12.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Vermieter stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
12.2 Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von GTM und den Vermietern bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten.
12.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Gastes unberührt.
13. An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft
13.1. Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, kann die Unterkunft am Anreisetag um 15:00 Uhr bzw. zu dem in den Reiseunterlagen genannten Zeitpunkt bezogen werden. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht.
13.2. GTM teilt die späteste Ankunftszeit mit. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Bezug der Unterkunft bei verspäteter Ankunft besteht nicht.
Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall der in den geltenden Unterlagen genannten Stelle anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der Vermieter oder örtliche Beauftragte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist.
13.3. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist das Objekt am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen und im vertragsgemäßen Zustand zu übergeben.
14. Obliegenheiten gegenüber dem Unterkunfts-Vermieter
14.1. Die Unterkunft darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
14.2. Die Aufnahme von Gästen des Kunden (Besuch) ist auf den Zeitraum von 24 Stunden und maximal eine Übernachtung beschränkt. Eine längerfristige Aufnahme von Gästen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters und kann von diesem von der Bezahlung einer Mehrvergütung durch den Kunden abhängig gemacht werden.
14.3. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters sind Wechselbelegungen, also ein Wechsel oder eine Nachfolge von Personen, die die Unterkunft tatsächlich bewohnen bzgl. einzelner Personen oder insgesamt nicht gestattet. Im Falle eines entsprechenden vertragswidrigen Verhaltens ist der Vermieter berechtigt, eine Mehrvergütung zu verlangen.
14.4. Dem Kunden und seinen Mitreisenden ist es gleichfalls nicht gestattet, anderen Personen, insbesondere Mitreisenden oder Dritten in PKW, Campmobilen oder Wohnwagen, die Benutzung der Unterkunft und seiner Einrichtungen in Form der Nutzung von Wasser, Strom, Sanitäreinrichtungen, Pools und sonstiger Einrichtungen zu gestatten, zu ermöglichen oder diese zu dulden. Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter nach Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zur Geltendmachung von Mehrkosten für Strom- oder Wasserversorgung und Reinigung
14.5. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. ist auf dem Grundstück nicht erlaubt.
14.6. Der Kunde verpflichtet sich, zugleich für seine Mitreisenden in deren Vertretung, die Unterkunft und ihre Einrichtungen pfleglich zu behandeln und dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
14.7. Räumlichkeiten, Anlagen oder Flächen, die im örtlichen Zusammenhang mit der Unterkunft stehen und in der Beschreibung der Unterkunft oder entsprechender örtlicher Hinweise dahingehend bezeichnet sind, dass sie nicht zu den vertraglich geschuldeten Leistungen gehören, dürfen vom Kunden und seinen Mitreisenden nicht betreten werden.
14.8. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn
a) dies in der Beschreibung des Tiny House vorgesehen ist
b) bei der Buchung zu Art, Rasse und Größe wahrheitsgemäße Angaben gemacht wurden
c) in der Buchungsbestätigung eine ausdrückliche Zusage bezüglich der Gestaltung der Mitnahme erfolgt ist
d) und die Tiere stubenrein und gut erzogen sind und den bei der Buchung gemachten Angaben entsprechen.
e) Betten und Sofas sind den Zweibeinern vorbehalten.
f) Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters mitgebracht, kann der Vermieter eine erhöhte Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 € (netto) in Rechnung stellen.
g) dies in der Beschreibung der Unterkunft vorgesehen ist
h) bei der Buchung zu Art, Rasse und Größe wahrheitsgemäße Angaben gemacht wurden
i) in der Buchungsbestätigung eine ausdrückliche Zusage bezüglich der Gestaltung der Mitnahme erfolgt ist
j) und die Tiere stubenrein und gut erzogen sind und den bei der Buchung gemachten Angaben entsprechen.
k) Betten und Sofas sind den Zweibeinern vorbehalten.
l) Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters mitgebracht, kann der Vermieter eine erhöhte Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 € (netto) in Rechnung stellen.
m) Werden Tiere bei einer Buchung ordnungsgemäß hinzugefügt – also mit Zustimmung des Vermieters mitgebracht, erhöht sich die Reini-
gungspauschale um 20 €.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand und Gerichtsstand, Verbraucherstreitlegung
15.1. GTM weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass GTM nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für GTM verpflichtend würde, informiert GTM die dementsprechend betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter Form. GTM weist für alle Verträge die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
15.2. Hinsichtlich der Vermittlungstätigkeit von GTM findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und GTM ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15.3. Der Kunde kann GTM, soweit GTM als Vermittler in Anspruch genommen wird, nur an deren Sitz verklagen.
15.4. Für Klagen von GTM gegen den Kunden, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, als Gerichtsstand der Sitz von GTM vereinbart.
15.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Vorschriften, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und GTM anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
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Vermittler ist:
▪ Green Tiny Management GmbH
▪ Handelsregister: Amtsgericht Pinneberg, HRB 15788 PI
▪ Geschäftsführer: Jan Sadowsky
▪ Sitz: Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße 14, 25336 Elmshorn
▪ Telefon: +49 40 180 24 24 40
▪ E-Mail: hallo@greentinyhouses.com
Stand: